Annahme des Urner Kulturförderungs-Gesetzes

Am 26. Sep­tem­ber stimmten die Urner­in­nen und Urn­er über das erste kan­tonale Kul­tur­förderungs­ge­setz (KFG) ab – und nah­men es mit rund 63 Prozent der Stim­men an. Auch eine klare Mehrheit der Gemein­den stimmte dem Gesetz zu.

Das KFG tritt voraus­sichtlich auf den 1. Jan­u­ar 2022 in Kraft. Es regelt die Zuständigkeit­en und die Zusam­me­nar­beit zwis­chen Kan­ton und Gemein­den sowie die Kul­turver­mit­tlung. Das Gesetz bestätigt die bish­erige erfol­gre­iche Kul­tur­förderung in Uri und stellt diese als staatliche Auf­gabe auf eine rechtliche Grund­lage. Dies stärkt die kul­turellen Insti­tu­tio­nen, darunter auch das Haus der Volksmusik. Für die Annahme des KFG sei den Urn­er Stimm­bürg­erin­nen und Stimm­bürg­ern her­zlich gedankt.

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