Annahme des Urner Kulturförderungs-Gesetzes
Am 26. September stimmten die Urnerinnen und Urner über das erste kantonale Kulturförderungsgesetz (KFG) ab – und nahmen es mit rund 63 Prozent der Stimmen an. Auch eine klare Mehrheit der Gemeinden stimmte dem Gesetz zu.
Das KFG tritt voraussichtlich auf den 1. Januar 2022 in Kraft. Es regelt die Zuständigkeiten und die Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden sowie die Kulturvermittlung. Das Gesetz bestätigt die bisherige erfolgreiche Kulturförderung in Uri und stellt diese als staatliche Aufgabe auf eine rechtliche Grundlage. Dies stärkt die kulturellen Institutionen, darunter auch das Haus der Volksmusik. Für die Annahme des KFG sei den Urner Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern herzlich gedankt.
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